Marktbedingungen - Feuerwehr Naitschau

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Naitschauer Weihnachtsmarkt


Standgebühren und Marktbedingungen



1. Standgebühren:                                                                                                            
- Händler mit kunsthandwerklichen Sortiment und handwerklicher Vorführung: 10,00 €
- Händler sonstige Sortimente:  20,00 €
- Händler mit Essen und Getränken zum Sofortverzehr: auf Anfrage
- Schulen, Kindergärten mit und ohne Auftritt auf dem Markt: frei

Die Gebühren beziehen sich pro Marktstand und Tag werden gegen Ende des Marktes zuzüglich der Gebühren für den Stromanschlusse (siehe Punkt 2) fällig.
Die Zuordnung bzw. der Standort des Marktstandes wird durch den Veranstalter festgelegt.
Der Standort kann im Vorfeld nach Absprache der Marktleitung besichtigt werden.

2. Stromversorgung:
Für jeden Marktstand wird einen Stromanschluss 220 Volt bereitgestellt. Vom Veranstalter bereitgestellte Marktstände besitzen eine Innenbeleuchtung und gegebenenfalls eine Lichterkette für Außen.
Folgende Gebühren für die Bereitstellung der Stromanschlüsse inklusive des Stromverbrauches werden pro Anschluss erhoben:
                                      -   220V/16A  Lichtstrom             5,00 €
                                      -   380V/16A  Kraftstrom            10,00 €
                                      -   380V/32A  Kraftstrom            20,00 €                      
Die Gebühren für die Stromanschlüsse werden mit den Standgebühren zusammen erhoben.

3. Aufbau oder Bezug des Marktstandes:
Die Händler können Ihre Marktstände am Sonntag den 1. Advent ab 9,00 Uhr beziehen oder mit dem Aufbau beginnen. In besonderen Fällen können Stände auch schon eher aufgebaut werden, was aber eine Absprache mit den Veranstalter erfordert.
Beim Aufbau bzw. Abbau der Marktstände sind die Durchgangswege freizuhalten oder nur so kurz wie möglich zu blockieren.
 
4. Hinweis des Veranstalters:
Der Veranstalter ist bemüht den Weihnachtsmarkt in einer schönen weihnachtlichen Dekoration und Untermahlung  durchzuführen. Aus diesem Grund werden die Händler gebeten ihre Stände weihnachtlich Auszuschmücken und zu Beleuchten. Die Beleuchtung sollte im sichtbaren Außenbereich nur mit weißen bzw. gelben Lichtern erfolgen.

5. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
Steffen Fleischer, Tel.: 036625/21401  Handy: 01737721583  per E-Mail an ffw-naitschau@web.de oder an Gunter Horlbeck, Tel: 036625/20766  Fax: 036625/31033

                                

                                                                                                                Der Veranstalter

Anbietergruppen



Folgende Anbietergruppen werden zugelassen:

1. Weihnachtstypische Sortimente

- Holzschnitzereien,
- Advents-, Weihnachts- und Tannenbaumschmuck, Weihnachtsbeleuchtung, Kerzen,

2. Gebrannte Mandeln und Nüsse, glasierte Früchte, Süßwaren, Waffeln,
- Herstellung und Verkauf von gebrannten Mandeln und Nüssen, Popcorn, glasierten Früchten,  
Zuckerwatte,
Süßwaren, Kräuterbonbons, Waffel- und Schmalzbäckerei,

3. Imbiss/Getränke
- Imbisssortiment: Pfannengerichte, Grillhähnchen, Kartoffelpuffer, Eierkuchen, Waffeln u. a. m.,
- alkoholhaltige und alkoholfreie Heiß- und Kaltgetränke bzw. den Verkauf von Roster, Kesselgulasch, Spanferkel und Rostbrätel behält sich der Veranstalter vor.
Das Imbisssortiment zum Sofortverzehr ist mit dem Veranstalter im Vorfeld abzusprechen!

4. Lebens- und Genussmittel möglichst  in weihnachtlicher Umverpackung

- weihnachtliche Backwaren, Lebkuchen, Pfefferkuchen u.ä.,
- Dauerwurstwaren  und Schinken möglichst mit Räucherei, Geflügel, Wildspezialitäten,
- Molkereierzeugnisse,
- Gewürze, Tee, Imkereierzeugnisse,
- Fischereierzeugnisse möglichst mit Räucherei,
- Weine und Spirituosen.

5. Geschenkartikel
- Glas-, Porzellan-, Keramik- und Kristallwaren, Haushaltwaren
- Täschner- und Kleinlederwaren, Fellkleinartikel
- Modeschmuck, Messing-, Kupfer-, Zinnartikel, Uhren, Mineralien
- Kosmetikartikel
- Adventsgestecke und -kränze, Topfpflanzen und Floristikbedarf.

6. Sonstige Sortimente

- Schals, Mützen, Handschuhe, Tisch- und Haushaltwäsche, Wolle, Pullover/Strickwaren, Strumpfwaren, Hemden, Krawatten, Kindersachen, Nachtwäsche (keine Dessous),
Hausschuhe, Korbwaren,
-Waren die zum Weihnachtsfest in enger Beziehung stehen oder üblicherweise als Weihnachtsgeschenke verwendet werden. Insbesondere Bewerbungen aus den kleinhandwerklichen Bereichen, wie Töpferei,Glasbläserei, Zierkerzenherstellung, Holzverarbeitung, Klöppeln, usw., sind erwünscht. Dabei sollten handwerkliche Vorführungen mit eingeschlossen sein.   

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10.03.2024
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